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grafiken & avatarpersonen
A face that fits the story
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Ab der Bewerbung besteht Avatarpflicht. Als Avatarperson muss eine reale,
öffentlich bekannte Person verwendet werden.
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Das tatsächliche Alter der Avatarperson ist nicht entscheidend.
Wichtig ist ausschließlich, dass das verwendete Bildmaterial glaubwürdig
zum Alter und zur Erscheinung des Charakters passt.
Eine ältere Avatarperson kann beispielsweise einen jüngeren Charakter
darstellen, wenn erkennbar passendes Bildmaterial aus einer früheren Zeit
verwendet wird.
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Die vorgeschriebenen Grafikmaße sind einzuhalten:
Avatar: 250 × 200 Pixel
Icon: 250 × 100 Pixel
Signatur: maximal 490 × 240 Pixel
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Grafiken müssen über einen sicheren, verschlüsselten Anbieter eingebunden werden.
Verwendet ausschließlich Links, die über https:// erreichbar sind.
Direktes Hotlinking von fremden Webseiten ist nicht gestattet.
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Es dürfen keine privaten, geleakten oder rechtswidrig verbreiteten Aufnahmen
verwendet werden. Ebenso untersagt sind pornografische Darstellungen realer
Personen sowie manipulierte sexuelle Darstellungen oder Deepfakes.
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Bei Gesuchen mit einem deutlichen Altersunterschied zwischen Charakter und
Avatarperson muss gut sichtbar darauf hingewiesen werden, dass passendes älteres
oder jüngeres Bildmaterial verwendet werden soll.
“
Somewhere between the palm trees and the skyline,
we found our chaos.